Unter der Baumusterprüfung versteht man die nach dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG) vorgeschriebene Prüfung eines Baumusters. Das Muster kann bei Einhaltung von Mindestanforderungen der Qualitätssicherung stellvertretend für die Serienprodukte anerkannt werden. Üblicherweise erfolgt in regelmässigen Abständen eine Kontrolle der Serienfertigung. Siehe dazu auch GSZeichen.